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Was heißt Proband?

Das Wort „Proband“ kommt aus dem Lateinischen und bezeichnet eine Person, die sich einer Testung unterzieht. In unserem Falle also einer klinischen Studie. Als Proband bezeichnet man in der Regel Studienteilnehmer, die gesund sind. Im Gegensatz zu Patienten, die an einer oder mehreren Krankheiten leiden. Bei Kosmetikstudien gelten Studienteilnehmer beispielsweise grundsätzlich als Probanden.

Die Voraussetzung für die Teilnahme an einer Studie hängt von der jeweiligen Studie ab. Manchmal werden bestimmte Altersgruppen gesucht oder Menschen mit einer ganz bestimmten Krankheit. Manchmal sind nur Frauen zugelassen (beispielsweise bei Wechseljahrsbeschwerden), manchmal werden überwiegend Männer gesucht (zum Beispiel Haarausfall). Jedes Studiendesign hat dazu noch seine ganz bestimmten Anforderungen, so genannte Einschluss- und Ausschlusskriterien, die erfüllt sein müssen bzw. nicht vorhanden sein dürfen.

Rechte und Pflichten: Jede klinische Studie legt dem Studienteilnehmer auch eine gewisse Verantwortung auf. Denn eine Studie ist nur sinnvoll, wenn sie auch zu verwertbaren Ergebnissen führt. Daher ist Ihre aktive Mitarbeit sehr wertvoll. Denn nur, wenn Sie die von den Studienärztinnen und -ärzten gegebenen Auflagen und Regeln befolgen, kann die Studie erfolgreich sein. Eine Verletzung der Regeln kann das Studienergebnis gefährden und zu falschen Schlussfolgerungen führen. Daher bitten wir Sie, ein verantwortungsbewusstes Verhalten zu zeigen.

Da die Teilnahme an einer Studie freiwillig ist, haben Sie jederzeit das Recht, die Studie ohne Begründung zu beenden. Sie sollten in diesem Falle jedoch Ihre Studienärztin bzw. -arzt umgehend darüber informieren und zu einer abschließenden Untersuchung kommen. Auch die Studienärztin/ der Studienarzt hat jederzeit das Recht, aufgrund ihrer/seiner ärztlichen Erfahrung die Studie vorzeitig abzubrechen und Sie nach den gültigen Behandlungsprinzipien weiter zu behandeln bzw. behandeln zu lassen. Der Auftraggeber einer klinischen Studie hat das Recht, seine Studie vorzeitig abzubrechen, wenn beispielsweise neue Erkenntnisse vorliegen. Weitere Rechte und Pflichten entnehmen Sie bitte der Probandeninformation zur jeweiligen Studie. Diese wird Ihnen vor Beginn einer Studie ausgehändigt.

Datenschutz: Alle Aspekte des Datenschutzes werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. In einer Studie bleibt der Proband anonym, alle seine erhobenen personenbezogenen Daten werden pseudonymisiert, dies bedeutet, lediglich unter Angabe von Probandennummer, Alter und Geschlecht, weitergegeben und statistisch verarbeitet. So bleibt der Datenschutz gewahrt.

Vor Beginn einer klinischen Studie geben Sie durch Ihre Unterschrift Ihre Einwilligung, dass Ihre studienbezogenen Daten von der Studienärztin bzw. dem Studienarzt erhoben und anschließend zum Zweck der statistischen Auswertung verwendet werden dürfen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie nicht an der Studie teilnehmen.

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über Ihre erhobenen Daten.

Versicherung: Bei Arzneimittelstudien besteht für jeden Patienten zum Ausgleich eines möglichen Schadens infolge einer studienbedingten Gesundheitsschädigung ein Versicherungsschutz in Höhe von maximal 500.000 Euro. Eine Leistung aus dieser Versicherung wird jedoch nur erbracht, wenn Sie nicht gegen die im Aufklärungsgespräch dargelegten Auflagen und Verpflichtungen verstoßen. Die Versicherungsbedingungen sind jederzeit für Sie einsehbar, auf Wunsch können Sie auch eine Kopie erhalten.

Kosmetikstudien sind rechtlich nicht verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen.

Aufwandsentschädigung: Die Studien werden je nach Aufwand und Dauer mit einer Aufwandsentschädigung vergütet.